Beratungstätigkeit aller Lehrerinnen und Lehrer
Die grundsätzliche Aufgabe zur Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten wird von den Lehrkräften der GSO sehr oft weit über ihre rechtmäßige Verpflichtung hinaus wahrgenommen.
Rahmenbedingungen und Zielsetzungen in den vier Abteilungen
Besondere Beratungsschwerpunkte in den vier Abteilungen
Neben der laufenden Beratung bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Sozialamt, dem schulpsychologischen Dienst, Familientherapeuten, Heimpädagogen und weiteren regionalen Beratungseinrichtungen und neben der Beratung im Rahmen der Berufs- und Studienwahl (siehe Konzept) sind im Folgenden regelmäßige Beratungsschwerpunkte der vier Abteilungen dargestellt.
Abteilungsleiter/in
Beratungslehrer/in
Didaktische Leiterin
Erziehungsberechtigte/r
Klassenlehrer/in
Lehrer/innen
Schüler/innen
Schulleiterin
Sozialpädagoge bzw. Schulsozialarbeiterin
1./2. Zeugniskonferenz am Ende des ersten/zweiten Schulhalbjahres
1./2. Laufbahnkonferenz am Ende des ersten/dritten Quartals im Schuljahr