Oberhausen, 16.02.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler*innen,
mit diesem Elternbrief gebe ich Ihnen wichtige Informationen zu den folgenden Themen:
1. Neuregelung des Unterrichtsbetriebes ab Mo, 22.02.2021
2. Klassenarbeiten und Lernstandserhebung in der Sekundarstufe I
3. Klausuren in der Sekundarstufe II
4. Betriebspraktika in den Jahrgängen 9 und 10
5. Fortsetzung der Notbetreuung für die Jg. 5 und 6
6. Fortsetzung der erweiterten Betreuung für alle Jahrgänge im Distanzunterricht
7. Fortsetzung der Ausleihe von Tablets an bedürftige Schüler*innen
1. Neuregelung des Unterrichtsbetriebes ab Montag, 22.02.2021
2. Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen in der Sekundarstufe I
Die Lernstandserhebungen im Jg. 8 werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres verschoben.
Die Anzahl der Klassenarbeiten wird in allen Jahrgängen reduziert. Hierzu wird das Schulministerium in Kürze Regelungen treffen.
Für alle Jahrgänge gilt, dass Klassenarbeiten, die im ersten Halbjahr nicht geschrieben werden konnten, im zweiten Halbjahr nicht nachgeholt werden müssen.
Im Jahrgang 10 müssen nach aktuellem Stand im zweiten Halbjahr zwei Klassenarbeiten geschrieben werden. In Deutsch, Englisch und Mathematik gilt die ZP10 als eine dieser zwei Leistungen.
3. Klausuren in der Sekundarstufe II
Die Vorabiturklausuren in der Q2 finden zu den bereits kommunizierten Terminen statt. Die Regelungen für die EF und die Q1 werden mitgeteilt, sobald das Ministerium hierzu Vorgaben erlassen hat.
4. Betriebspraktika in den Jahrgängen 9 und 10
Das Betriebspraktikum im Jg. 10 wurde gekürzt auf die Woche 14.06.2021 bis 18.06.2021. Es findet als schulinternes Angebot statt. Nähere Informationen erhalten Sie von ihren Klassenleitungen. Mit der Teilnahme an diesem schulinternen Angebot erfüllen die Schüler*innen ihre Praktikumspflicht. Schüler*innen im Jg. 10, die dennoch ein betriebliches Praktikum absolvieren möchten, nehmen kurzfristig Kontakt mit der Abteilungsleitung auf.
Das Betriebspraktikum im Jg. 9 wurde gekürzt auf die beiden Wochen von 19.04.2021 bis 30.04.2021 und findet nach gegenwärtigem Stand in den Betrieben statt. Alle Schüler*innen im Jg. 9 müssen bis zum 12.04.2021 einen Praktikumsplatz nachweisen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihren Klassenleitungen.
5. Fortsetzung der Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6
Informationen zum aktuellen Notbetreuungsangebot erhalten Sie hier.
6. Fortsetzung des erweiterten Angebotes für alle Jahrgänge im Distanzunterricht
Auf Initiative der Schulleitung können Schüler*innen aller Klassen, die zuhause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, ihre Aufgaben unter Aufsicht in der Schule bearbeiten. Diese Schüler*innen nehmen dann am Distanzunterricht ihrer Klassen teil. Die zuständige Abteilungsleitung spricht hierzu die Erziehungsberechtigten der betreffenden Schüler*innen an.
7. Fortsetzung der Ausleihe von Tablets an bedürftige Schüler*innen
Die Eltern bedürftiger Schüler*innen können die Ausleihe eines Tablets beantragen. Diese Leihgeräte sind ausschließlich für die schulische Nutzung durch den/die Schüler*in bestimmt. D. h. die Tablets haben einen eingeschränkten, rein schulischen Nutzungsumfang. Die Installation privater Apps ist nicht möglich. Informationen zum Ausleihverfahren erhalten Sie hier.
Aktuelle Informationen erhalten Sie stets über unsere Schulhomepage www.gesamtschule-osterfeld.de.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Dr. Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 10.02.2021
Liebe Eltern,
Liebe Schüler*innen,
am kommenden Karnevalswochenende von Freitag, 12.02.2021, bis einschließlich Dienstag, 16.02.2021, ist unterrichtsfrei.
Es wird kein Distanzunterricht stattfinden und es wird keine Notbetreuung angeboten werden.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 07.02.2021
Liebe Eltern,
aufgrund des Wintereinbruchs müssen wir unser Betreuungsangebot vor Ort noch weiter reduzieren, um Kinder und Mitarbeiter*innen nicht einem unnötigen Wegerisiko auszusetzen.
Bitte prüfen Sie, ob unter den aktuellen Witterungsbedingungen, eine Teilnahme Ihres Kindes am Betreuungsangebot vor Ort, erforderlich ist.
Selbstverständlich halten wir in jedem Fall die Betreuung vor.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 27.01.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie angekündigt melde ich mich mit aktuellen wichtigen Informationen und Hinweisen zu den folgenden Themen:
1. Unterrichtsbetrieb bis Fr, 12.02.2021
2. Notbetreuung
3. Ausleihe von Tablets für bedürftige Schüler*innen
1. Unterrichtsbetrieb bis Fr, 12.02.2021
Das Schulministerium teilt mit, dass der Unterrichtsbetrieb in der gegenwärtigen Form bis Fr, 12.02.2020, fortgesetzt wird. D. h.:
2. Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6
Da der Präsenzunterricht bis zum 12.02.2021 ausgesetzt wird, bietet die Schule ab Montag, den 01.02.2021 ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichtszeitraums statt oder, nach Wunsch in einem verkürzten Umfang. Die Schülerinnen und Schüler, die das Betreuungsangebot unserer Schule wahrnehmen, nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil, es findet kein regulärer Unterricht statt. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Eine Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt über das Formular, welches zum Download zur Verfügung steht. Dieses muss bis zum 29.01.2021, 12:00 Uhr per E-Mail (nadine.kerpen@gesamtschule-osterfeld.schulserver.de) eingesendet werden. Bei Rückfragen kontaktieren Sie gern die Abteilungsleiterin, Frau Kerpen, über o.g. E-Mail Adresse.
3. Ausleihe von Tablets für bedürftige Schüler*innen
Die Stadt Oberhausen hat Tablets für die Ausleihe an bedürftige Schüler*innen angeschafft. Diese Geräte sind ausschließlich für die schulische Nutzung durch den/die Schüler*in bestimmt. D. h. diese Geräte haben einen eingeschränkten, rein schulischen Nutzungsumfang. Die Installation privater Apps ist nicht möglich.
Sobald die Geräte eingetroffen sind, kann die Ausleihe beginnen. Diese Ausleihe der Geräte erfolgt über die Schule. Hier gelangen Sie zum Antrag und zur Nutzungsvereinbarung:
Bitte beachten Sie:
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Weibels-Balthaus
Schulleiter
Anhang
Hinweise für Eltern und Schüler*innen zum Distanzunterricht
Meine Aufgaben als erziehungsberechtigte Person eines Kindes an der GSO:
Die Teilnahme des Kindes am Unterricht sicherstellen:
Das Kind ausstatten:
Das Kind zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten und darin unterstützen:
Mit der Schule zusammenarbeiten:
Oberhausen, 22.01.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich melde mich erneut bei Ihnen mit wichtigen Informationen und Hinweisen zu den folgenden Themen:
1. Unterrichtsbetrieb ab Mo, 01.02.2021
2. Neuer Stundenplan ab Mo, 01.02.2021
3. Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
4. Ausleihe von Tablets für bedürftige Schüler*innen
1. Unterrichtsbetrieb ab Mo, 01.02.2021
Am vergangenen Dienstag haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder grundsätzlich eine Fortsetzung der Schulschließung bis zum 14.02.2021 vereinbart. Das Schulministerium von Nordrhein-Westfalen hat bisher noch nicht mitgeteilt, wie die konkrete Umsetzung dieses Beschlusses in unserem Land aussehen wird. Natürlich werde ich Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
2. Neuer Stundenplan ab Mo, 01.02.2021
Am Montag, dem 01.02.2021, beginnt das zweite Halbjahr. Aufgrund von Personaländerungen muss der Stundenplan leicht angepasst werden.
Sie können ab Freitag, dem 29.01.2021, den neuen Stundenplan Ihres Kindes in WebUntis einsehen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Zusätzlich werden Ihre Klassenlehrer*innen den neuen Stundenplan auch über IServ per Mail an Ihr Kind schicken.
3. Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse kann leider in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden.
Die Halbjahreszeugnisse werden in diesem Jahr postalisch versandt werden. Sie werden die Zeugnisse am Freitag, dem 29.01.2021 per Post empfangen.
In einigen Fällen werden die Klassenlehrer*innen Ihr Kind/Sie einladen, um das Zeugnis am Freitag, dem 29.01.2021, persönlich vor Ort auszuhändigen und Ihr Kind/Sie zu beraten. Über den Termin wird Ihre Klassenleitung Sie informieren.
4. Ausleihe von Tablets für bedürftige Schüler*innen
Die Stadt Oberhausen hat Tablets für die Ausleihe an bedürftige Schüler*innen angeschafft. Diese Geräte sind ausschließlich für die schulische Nutzung durch den/die Schüler*in bestimmt. D. h. diese Geräte haben einen eingeschränkten, rein schulischen Nutzungsumfang. Die Installation privater Apps ist nicht möglich.
Sobald die Geräte eingetroffen sind, kann die Ausleihe beginnen. Diese Ausleihe der Geräte erfolgt über die Schule. Ich lade Sie herzlich ein, schon jetzt Ihren Antrag zu stellen. Hier gelangen Sie zum Antrag und zur Nutzungsvereinbarung:
Formular | Download PDF |
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Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 12.01.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich weiß, dass Sie in der aktuellen Pandemie-Situation Großes vollbringen! Ihre Sorge um die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Lieben, die Einschränkungen Ihres eigenen, privaten und beruflichen Lebens und die vielfachen Hindernisse eines „ganz normalen“ Corona-Alltags belasten Sie enorm. Die Erziehung und Bildung Ihrer Kinder auch in dieser schwierigen Zeit zu leisten, ist dabei unsere gemeinsame Aufgabe und Herausforderung.
Umso froher bin ich, dass der Unterricht morgen, am Mittwoch, 13.01.2021, zur 1. Std. wieder beginnen kann. Leider geht das zunächst nur „auf Distanz“, denn das Infektionsgeschehen lässt es aktuell nicht zu, dass Schüler*innen und Lehrer*innen hier vor Ort gemeinsam leben und lernen. Damit das gelingen kann, bitte ich herzlich um Ihre Unterstützung. Ihrem Kind habe ich bereits wichtige Hinweise zu den Abläufen in den kommenden Wochen gegeben (s. meinen Schülerbrief unten). Im Folgenden gebe ich auch Ihnen notwendige Informationen, so dass Sie Ihre Aufgaben als Eltern/Erziehungsberechtigte eines Kindes an der GSO bestmöglich erfüllen können.
Meine Aufgaben als erziehungsberechtigte Person eines Kindes an der GSO:
Die Teilnahme des Kindes am Unterricht sicherstellen:
Das Kind ausstatten:
Das Kind zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten und darin unterstützen:
Mit der Schule zusammenarbeiten:
Schließlich möchte ich noch zwei wichtige Hinweise geben. Sie werden wissen, dass die Eltern bedürftiger Schüler*innen ein Leih-Tablet beantragen können. Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren. In Kürze werde ich Sie über das Verfahren informieren.
Liebe Eltern, gern würde ich mit Ihnen ins Gespräch kommen. Schreiben Sie mir und vereinbaren Sie mit mir einen Video-Gesprächstermin. Ich freue mich auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Weibels-Balthaus
(Schulleiter)
Oberhausen, 12.01.2021
Liebe Schüler*innen,
wir alle freuen uns, dass morgen, Mittwoch, 13.01.2021, zur 1. Std. der Unterricht wieder beginnt, wenn auch zunächst nur auf „Distanz“!
Bitte beachtet dazu die folgenden Hinweise:
Meine Aufgaben als Schüler der GSO im Distanzunterricht sind:
Am Unterricht teilnehmen:
Leistungen erbringen und Aufgaben erledigen:
Klassenarbeiten und Klausuren
Noten und Zensuren:
Du hast noch Fragen? Schreibe deine Klassenlehrer*innen über IServ an. Sie helfen dir gern!
Viele Grüße!
Dr. Gregor Weibels-Balthaus
(Schulleiter)
Oberhausen, 8. Januar 2021
Liebe Eltern,
Liebe Schüler*innen,
ich wünsche Ihnen und euch ein schönes, gesundes und frohes, neues Jahr! Wir alle – Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen ebenso wie das nicht-pädagogische Personal – hoffen und freuen uns auf eine recht baldige Normalisierung des schulischen Alltags und ein Wiedersehen hier an der GSO!
Damit das gelingen kann, müssen auch wir als Schule unseren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise leisten. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat uns hierzu gestern die notwendigen rechtlichen Vorgaben gemacht. Auf dieser Grundlage haben wir folgende Regelungen getroffen.
Regelungen für den Schulbetrieb an der Gesamtschule Osterfeld in der Zeit ab Montag, 08.01.2021, bis zum Sonntag, 31.01.2021
Kein Unterricht am Montag, 11.01.2021, und am Dienstag, 12.01.2021,
Distanzunterricht ab Mittwoch, 13.01.2021, bis Freitag, 29.01.2021,
Keine Klassenarbeiten und Klausuren im Zeitraum 13.01.2021 bis 29.01.2021,
Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6
Erreichbarkeit der Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Weibels-Balthaus
(Schulleiter)
Liebe Eltern,
Liebe Schüler*innen,
zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandämie hat die Landesregierung weitgehende Einschränkungen des Präsenzunterrichts für die Zeit vor und unmittelbar nach den Weihnachtsferien beschlossen. Bitte beachten Sie, bitte beachtet die folgenden Regelungen zu beachten:
Regelungen für die Woche von Montag, 14.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020:
Jahrgänge 5 bis 7:
Jahrgänge 8 bis 10:
Jahrgänge EF bis Q2:
Was bedeutet „Am Distanzunterricht teilnehmen?“
Die Teilnahme am Distanzunterricht bedeutet:
Arbeitsmaterialien in der Schule vergessen? Schließfach nicht geleert?
Regelungen für Montag, 21.12.2020, und Dienstag, 22.12.2020
Weihnachtsferien: Mittwoch, 23.12.2020, bis Mittwoch, 06.01.2020
Regelungen für Donnerstag, 07.01.2021, und Freitag, 08.01.2021
So viel für jetzt. Bitte schaut / schauen Sie regelmäßig in IServ, WebUntis und auf der Homepage nach. Aktualisierungen sind jederzeit möglich.
Ich wünsche Ihnen und euch ein erholsames Adventwochenende und natürlich Gesundheit!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Weibels-Balthaus
(Schulleiter)
Oberhausen, 16.11.2020
Liebe Eltern,
liebe Schüler*innen,
aufgrund von drei Corona-Positivtestungen wurden heute insgesamt 11 Schüler*innen der 6c und der 9b in Quarantäne gesetzt. Lehrkräfte sind von der Quarantäne nicht betroffen.
Ich nehme diese Nachricht zum Anlass, Sie und euch auf die seit dem 14.11.2020 geltende, ausgeweitete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht) aufmerksam zu machen.
Nun besteht die Maskenpflicht auch auf beiden Gehsteigen des an das Schulgelände angrenzenden Abschnittes der Westfälischen Straße sowie auf beiden Gehsteigen des Abschnittes der Nürnbergers Straße, der zum Krankenhaus führt. In der Anlage werden diese Bereiche durch die schraffierten Flächen markiert.
Ich bitte alle am Schulleben Beteiligten herzlich, diese Maskenpflicht zu beachten und so einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.
Bleiben Sie / Bleibt gesund!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 07.11.2020
Liebe Eltern,
wegen eines Coronafalls in der Klasse 8b wurden die Schüler*innen dieser Klasse sowie vier Lehrkräfte durch das Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt. Selbstverständlich werden auch diese Schüler*innen von ihren Lehrer*innen im Distanzunterricht beschult.
Im Nachfolgenden gebe ich Ihnen wichtige Informationen für den Schulbetrieb bis zu den Weihnachtsferien.
Aufhebung der Außendifferenzierung in der Sekundarstufe I bis Weihnachten
Auch an der Gesamtschule Osterfeld wird die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs in diesen Tagen aufgrund des sich rasant beschleunigenden Corona-Infektionsgeschehens immer schwieriger.
Aus diesem Grund werden ab Montag, 09.11.2020, bis zu den Weihnachtsferien in der Sekundarstufe I alle Maßnahmen der Außendifferenzierung ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Unterricht in allen Fächern im Klassenverband erteilt wird. In denjenigen Fächern, in denen die Schüler*innen normalerweise in Kursen z. B. auf unterschiedlichen Niveaustufen oder in individuellen Wahlpflichtfächern unterrichtet werden, erfolgt der Unterricht nun binnendifferenziert innerhalb des eigenen Klassenverbandes. Hierzu setzen die Lehrkräfte z. B. die den Schüler*innen vertrauten Lernpläne sowie die Lernplattform IServ ein.
Diese Maßnahme bedeutet natürlich eine Einschränkung der pädagogischen Freiräume für Lehrkräfte und Schüler*innen. Gleichzeitig reduziert diese Maßnahme aber das Infektionsrisiko für alle Beteiligten, sie erleichtert die zielgenaue Rückverfolgung von Infektionsketten erheblich, sie stärkt die Personalversorgung und sie sichert so den Unterricht für Ihre Kinder. Ich bitte Sie daher um Verständnis für diese Maßnahme. Ihre Fragen und Anregungen richten Sie gern an Ihre Klassenlehrer*innen. Diese werden Sie im Rahmen der Elterninformationswoche (09.11. - 13.11.2020) telefonisch kontaktieren.
Infektionsschutz
Wesentliche Bausteine unseres Hygienekonzepts sind die ständige Lüftung und die Stoßlüftung der Unterrichtsräume. Die Raumtemperaturen sinken daher empfindlich. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind dementsprechend gekleidet ist.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihr Kind mit einer sog. „FFP2-Maske“ auszustatten. Nach meiner Kenntnis verfährt das Gesundheitsamt Oberhausen aktuell nach der Richtlinie, dass Schüler*innen, die neben einem/r positiv auf das Coronavirus getesteten Mitschüler*in saßen, dann nicht in Quarantäne versetzt werden, wenn Sie nachweislich ununterbrochen eine sog. „FFP2-Maske“ getragen haben. Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass das Gesundheitsamt seine Verfahrensweisen laufend anpasst und jeden Einzelfall prüft und entscheidet.
Digitale und telefonischen Erreichbarkeit
Wir alle sind diesen Zeiten mehr denn je auf die digitale Kanäle und Hilfsmittel angewiesen. Ich bitte Sie daher sicherzustellen, dass Ihr Kind und Sie selbst uneingeschränkt Zugang zu den von uns benutzten digitalen Kanälen und Programmen haben.
Die folgenden digitalen Kanäle und Programme werden aktuell an der Gesamtschule Osterfeld eingesetzt:
- Homepage www.gesamtschule-osterfeld.de
- IServ: Kommunikations- und Lernplattform
- WebUntis: tagesaktueller Stundenplan Ihres Kindes
Auf unserer Homepage finden Sie alle notwendigen Informationen.
Bitte sorgen Sie weiterhin dafür, dass Ihre Klassenlehrer*innen die aktuellen Telefonnummern der Erziehungsberechtigten haben.
Sonderregelungen für die Sekundarstufe I in der Woche 09.11.-13.11.2020
Abschließend weise ich noch auf folgende Sonderregelungen in der kommenden Woche hin:
Am Montag, 09.11.2020, findet in der 3. und 4. Std. eine Klassenlehrer*innen-Stunde statt. In dieser werden die neuen Regelungen (s. o.) mit Ihren Kindern besprochen.
Der Unterricht endet an diesem Tag für die Jahrgänge 5-10 nach der 4. Stunde.
Diejenigen Kinder, die zur verlässlichen Betreuung angemeldet wurden, werden selbstverständlich bis zum Ende des planmäßigen Unterrichts betreut.
An allen anderen Tagen der kommenden Woche endet der Unterricht in der Sekundarstufe I nach der 6. Stunde aufgrund der aktuellen Personalknappheit.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß
Dr. Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 04.11.2020
Liebe Eltern,
Liebe Schüler*innen,
sehr gern leite ich den heutigen Brief des für die Schulen in Oberhausen zuständigen Beigeordneten, Herrn Jürgen Schmidt, weiter (s. Anlage).
Ich schließe mich Herrn Schmidts Aufruf in vollem Umfang an. Nur so können wir gemeinsam dazu beitragen, dass Unterricht und Schulleben im Rahmen der Möglichkeiten stattfinden können.
Mit herzlichem Dank und freundlichem Gruß!
Bleiben Sie gesund!
Dr. G. Weibels-Balthaus
(Schulleiter)
Oberhausen, 03.11.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Klassen 7b und 5g sowie insgesamt sechs Lehrkräfte befinden sich zurzeit in Quarantäne, da in beiden Klassen je ein Kind positiv auf das Corona-Virus gestern wurde.
Alle Beteiligten sind wohlauf. Die Eltern der Schüler*innen werden durch die Klassenleitungen und durch das Gesundheitsamt informiert. Für die Dauer der Quarantäne erhalten die Schüler*innen Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichem Gruß
Dr. G. Weibels-Balthaus
(Schulleiter)
Oberhausen, 31.10.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der für den 10.11.2020 terminierte Elternsprechtag findet leider nicht in gewohnter Präsenzform im Schulgebäude an diesem Tag statt.
Damit Sie sich dennoch mit den Lehrkräften über Ihr Kind austauschen können und wichtige Informationen erhalten, werden wir eine „Elterninformations- und –beratungswoche“ von Dienstag, 10.11.2020, bis Freitag, 13.11.2020, durchführen. Diese „Elterninformations- und –beratungswoche“ organisieren wir wie folgt:
· Es finden keine Elternberatungen im Schulgebäude statt. Das Schulgebäude ist für Besucher geschlossen.
· Die Klassenlehrer*innen händigen den Schüler*innen am Freitag, 06.11.2020, ein personalisiertes Elternanschreiben mit den Leistungsnoten und den Fehlzeiten des Kindes im ersten Quartal aus.
Elternanschreiben, die nicht an das Kind ausgehändigt werden können, werden mit der Schulpost versandt.
· Die Klassenlehrer*innen rufen alle Eltern im Zeitraum Dienstag, 10.11.2020, bis Freitag, 13.11.2020, an und beraten diese telefonisch.
· Eltern, die eine individuelle Beratung durch eine/n Fachlehrer*in wünschen, teilen dieses der/dem Klassenlehrer*in oder dem Schülersekretariat mit. Der/Die Fachlehrer*in wird sich daraufhin telefonisch melden.
· In ausgewählten Fällen werden die Abteilungsleitungen im Nachgang und ergänzend zu dieser „Elterninformations- und –beratungswoche“ zu Beratungsgesprächen vor Ort einladen.
Ich bitte die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, diese Nachricht an die Eltern Ihrer Klassen weiterzuleiten.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 28.10.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schulministerium hat die Vorgaben für einen sicheren Schulbetrieb nach den Herbstferien dem aktuellen Pandemiegeschehen angepasst. An dieser Stelle weise ich nur auf die Neuerungen hin. Alle anderen Regelungen bleiben weiterhin in Kraft:
Verhaltensregeln für Schüler*innen
Allgemein
Im Klassen- und Kursraum
Bekleidung
Rückkehr von Schülerinnen und Schülern aus Risikogebieten/Schulpflicht
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten nach Maßgabe der jeweils geltenden Coronaeinreiseverordnung regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spreche ich aufgrund meines Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten (sog. „Hausverbot“). Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.
Das Hausverbot gilt dann längstens bis 14 Tage nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland. Die Pflicht zur Quarantäne und damit auch das Hausverbot entfallen ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können.
Wenn Schülerinnen und Schüler in Quarantäne sind, stellt das keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar.
In Quarantäne befindliche Schüler*innen werden im Distanzunterricht beschult.
Aufgrund einer Quarantäne nicht erbrachte Prüfungsleistungen werden nachgeholt.
Nach § 43 Absatz 2 SchulG müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falle eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind.
Hinweise für Besucher*innen
Ich bitte die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, diese Nachricht an die Eltern Ihrer Klassen weiterzuleiten.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 07.10.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schüler*innen,
das Gesundheitsamt hat für insgesamt 97 Schüler*innen sowie für zwei Mitarbeiter*innen häusliche Quarantäne verordnet.
Die betroffenen Schüler*innen wurden von ihren Klassenlehrer*innen und vom Gesundheitsamt persönlich informiert und aufgeklärt.
Wg. dieser aktuellen Situation haben die Klassen 5a, 5b, 5e, 7d und 9c bis zu den Herbstferien keinen Präsenzunterricht. Die Schüler*innen dieser Klassen dürfen bis zu den Herbstferien das Schulgelände und das Schulgebäude nicht betreten.
Sie erhalten von ihren Lehrerinnen Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung.
Die Klasse 5c hat am Mittwoch, 07.10.2020, einen Studientag.
Die Schüler*innen der 5a erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung.
Mit freundlichem Gruß
Ihr und euer
Dr. Weibels-Balthaus
Oberhausen, 05.10.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schüler*innen,
ich erfuhr am Montag, dem 05.10.2020, dass eine Mitarbeiterin unserer Schule positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Der Mitarbeiterin geht es gut!
Die Klassen 5b, 5c, 5e, 7d und 9c sowie sechs Lehrkräfte hatten engeren Kontakt zu dieser Mitarbeiterin. Als Schutzmaßnahme für die gesamte Schulgemeinde bleiben die betroffenen Lehrkräfte und Klassen am Dienstag, 06.10.2020, und am Mittwoch, 07.10.2020, zuhause. Die Schüler*innen erhalten Distanzunterricht.
Das Gesundheitsamt wird die betroffenen Schüler*innen und Lehrkräfte kontaktieren und, falls erforderlich, individuelle Schutzmaßnahmen anordnen.
Selbstverständlich halte ich Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Mit freundlichem Gruß
Ihr und euer
Dr. Weibels-Balthaus
Oberhausen, 10.09.2020
Liebe Eltern,
liebe Schüler*innen,
bitte beachten Sie, beachtet nachfolgende, wichtige Informationen zum Stundenplan in den nächsten beiden Wochen.
Am Montag, 14.09.2020, und Dienstag, 15.09.2020, findet der Unterricht wg. der zu erwartenden großen Hitze nach Kurzstundenraster statt. Das Kurzstundenraster finden Sie hier: Link
Die verlässliche Betreuung in den Jg. 5 und 6 wird durch die Abteilungsleitung, Frau Kerpen, organisiert.
Am Donnerstag, 17.09.2020, beginnt der Unterricht wg. einer Dienstbesprechung des Kollegiums für alle Jahrgänge erst zur 2. Stunde. Etwaige Sonderregelungen in der SII wird die Abteilungsleitung, Frau Dr. Krüger-Hufmann, treffen und separat kommunizieren.
Ich bitte um Verständnis, dass aufgrund der aktuell großen Personalknappheit der Unterricht in der Woche von Montag, 21.09.2020, bis Freitag, 25.09.2020, nur nach Kurzstundenrastererteilt werden kann. Auf diese Weise können wir dennoch die Kontinuität des Unterrichts und die Betreuung der Schüler*innen sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr und Euer
Dr. Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 08.09.2020
Liebe Schüler*innen,
Liebe Eltern,
die Schulkonferenz hat in ihrer gestrigen Sitzung die nachstehende Empfehlung ausgesprochen. Ich bitte Sie und euch herzlich darum, diese Empfehlung zu befolgen.
VG
Weibels-Balthaus
Schulleiter
Schulkonferenz, 07.09.2020
Empfehlung der Schulkonferenz zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht
in Ergänzung zu den aktuell gültigen Vorschriften des Schulministeriums
Rechtsgrundlage: Anweisung des MSB vom 31.08.2020
(1) Aussage über den Nutzen des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht über die Rechtsvorgabe hinaus
(2) Empfehlung an die Schülerschaft
(3) Empfehlung an die Lehrerschaft
(4) Betonung der Freiwilligkeit und des Primats der pädagogischen Arbeit
(5) Gültigkeitsdauer der Empfehlung
(1) Die Schulkonferenz betrachtet das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht als wichtigen Beitrag zur Eindämmung des sog. „Corona-Virus“. Für das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht sprechen u. a. die folgenden Gründe: ...
a) LuL und SuS, die zur Risikogruppe gehören und an Vorerkrankungen leiden, können so geschützt werden und sich im Unterricht sicher fühlen.
b) Die Ansteckungsgefahr kann so deutlich verringert und ein weiterer Lockdown vermieden werden. Auch ein gesamtgesellschaftlicher Lockdown kann so verhindert werden (Feiern, Urlaube, Konzerte usw. können so schneller wieder in unseren Alltag zurückkehren).
c) Durch das Tragen der Masken schützen wir nicht nur unsere Kontaktpersonen in der Schule, sondern verringern das Risiko einer Infizierung der eigenen Familienmitglieder und Freunde.
d) Durch die Masken fällt einem das Atmen oft schwer und man fühlt sich unwohl. Je mehr Menschen jetzt aber die Masken tragen, desto schneller kann das Virus eingedämmt und das Tragen der Maske abgeschafft werden.
(2) Die Schulkonferenz empfiehlt allen Schüler*innen, auch dann im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn das gem. Rechtsvorgabe nicht zwingend erforderlich ist.
(3) Die Schulkonferenz stellt fest, dass Lehrer*innen ihre Schüler*innen darin unterstützen, freiwillig über die Rechtsvorgabe hinaus im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn auch sie selbst über die Rechtsvorgabe hinaus im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
(4) Die Schulkonferenz betont, dass Schüler*innen ebenso wie Lehrer*innen im Rahmen der Rechtsvorgabe frei entscheiden, ob sie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen oder nicht. Die Schulkonferenz wirbt dafür, diese Empfehlung zum Gegenstand der pädagogischen Arbeit zu machen
z. B. .....
- Infovideos auf SV Monitor (SV plant Erstellung eines solchen Videos)
- Projektstunden zur Aufklärung
- SV Versammlung zur Information und zum Austausch mit Schülerschaft nutzen
(5) Die Schulkonferenz überprüft diese Empfehlung, sobald die ministeriellen Vorgaben sich ändern, spätestens aber in ihrer nächsten planmäßigen Sitzung.
Oberhausen, 01.09.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schüler*innen,
mit Schulmail vom 31.08.2020 hat das Schulministerium die ab dem 01.09.2020 geltende Anpassung der Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ("Maske") konkretisiert. Das MSB teilt mit:
Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
"Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum. [. . .] Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.
Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist."
Sämtliche anderen Regelungen zum Infektionsschutz bleiben weiterhin in Kraft. Dazu gehört auch die Pflicht aller Personen, im übrigen Schulgebäude sowie auf dem Außengelände stets eine Maske zu tragen.
In ihrer Sitzung am Montag, dem 07.09.2020, wird die Schulkonferenz sich mit diesem Thema befassen. Angestrebt wird eine Empfehlung an die Schulgemeinde. Hierzu befinde ich mich derzeit in Abstimmungsgesprächen mit der Schulpflegschaft, der Schülervertretung, dem Lehrerrat und der Erweiterten Schulleitung.
Bis zum Montag, dem 07.09.2020, einschließlich empfehle ich und werbe dafür, dass Schüler*innen im Unterricht die Mund-Nase-Bedeckung ("Maske") freiwillig weiterhin tragen.
Im Vorfeld der Sitzung der Schulkonferenz am 07.09.2020 werden die Schüler*innen aller Klassen und Jahrgangsstufen das Thema mit ihren Lehrerinnen erörtern. Auf diese Weise wird die angestrebte Empfehlung der Schulkonferenz an die Schulgemeinde auf breiter Basis erfolgen.
Ich wünsche Ihnen und euch gute Gesundheit und bin sicher, dass wir die Herausforderungen der Corona-Zeit weiterhin gemeinsam und erfolgreich bewältigen werden.
Ihr und euer
Dr. Gregor Weibels-Balthaus
Schulleiter
Oberhausen, 17.04.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie versprochen informiere ich Sie gern darüber, wie es nun nach den Osterferien weitergeht.
Am Montag, Dienstag und Mittwoch der nächsten Woche (20.04.-22.04.2020) findet für alle Schüler*innen kein Unterricht statt. Das Gebäude ist geschlossen, jedoch sind die Sekretariate und die Abteilungen besetzt. Rufen Sie also gern an und vereinbaren Sie einen Termin.
Unabhängig davon werden die Klassenlehrer*innen der Jg. 5-9 Sie in diesen Tagen anrufen, sich nach dem Wohlergehen Ihres Kindes erkundigen und Hilfestellung für den Neustart nach den Ferien geben.
Ab Donnerstag, dem 23.04.2020, gibt es freiwillige Unterrichtsangebote für den Jahrgang Q2 sowie Pflichtunterricht für den Jahrgang 10. Die Abiturient*innen der Q2 wurden bereits persönlich per Email über das weitere Vorgehen informiert.
Die Schüler*innen der 10. Klassen werden am Dienstag oder Mittwoch von Ihren Klassenlehrer*innen angerufen und erfahren, wann und wo sie am Donnerstag Unterricht haben. Dort erhalten die Schüler*innen der 10. Klassen auch ihre Stundenpläne für die nächsten Wochen.
Bitte beachten Sie: Alle unterrichtlichen Angebote vor Ort machen wir unter Einhaltung strengster Hygiene und Infektionsschutzauflagen in kleinen Schülergruppen.
Die Schüler*innen der Klassen 5-9 sowie der EF und Q1 haben bis auf weiteres keinen Unterricht. Sie erscheinen nicht in der Schule und werden weiterhin von Ihren Lehrer*innen digital betreut.
Das Ministerium hat eine mögliche Öffnung des Unterrichts für weitere Jahrgänge ab dem 04.05.2020 in Aussicht gestellt.
Für weitere Informationen verweise ich gern auf die Startseite der Homepage der GSO www.gesamtschule-osterfeld.de. Dort finden Sie für Ihren Jahrgang die passenden Informationen, eine aktualisierte Terminübersicht sowie Hinweise auf weitere Angebote.
Freundliche Grüße und weiterhin gute Gesundheit Ihnen und Ihren Familien!
Ihr
Dr. Gregor Weibels-Balthaus
Brief an die Elternschaft vom 27.03.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
erneut bitte ich Sie, diese Nachricht an die Eltern Ihrer Klassen weiterzuleiten und Ihren Kindern zugänglich zu machen.
"Miteinander leben und lernen" - Das ist auch jetzt unser Motto. Ich finde es großartig, welch vielfältige Weisen und Wege die Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte unserer Schule entdecken, um in der Zeit der allgemeinen Schulschließung miteinander zu leben und zu lernen. Die außerordentliche Unterstützung, die alle Mitglieder der Schulgemeinde einander geben, erfüllt mich mit großem Stolz.
Damit Sie alle immer umfassend informiert sind und sich bestmöglich in das Schulleben einbringen können, haben wir die Startseite der Schulhomepage www.gesamtschule-osterfeld.de umgestaltet. Unter dem Leitspruch „Miteinander leben und lernen“ geben wir wichtige Informationen und Anregungen und fordern zum Mitmachen auf.
Ganz besonders bewerben möchte ich unsere schulischen Unterstützungsangebote für Eltern und Schüler*innen in Not:
Unser Schulsozialarbeit-Team ist für Sie da, wenn Sie Kummer haben / wenn du Kummer hast.
Die Not-Betreuung halten wir – auch in den Ferien und an den Wochenenden! – für die Kinder vor, deren Eltern in einer „kritischen Infrastruktur“ tätig sind und wegen Ihrer Arbeit ihre Kinder nicht betreuen können.
Über die Startseite der Schulhomepage gelangen Sie zu allen wichtigen Telefonnummern und Email-Adressen.
Wie gesagt, unser Leitspruch „Miteinander leben und lernen“ fordert uns alle zum Mitmachen auf. Mit Ihren Anregungen wenden Sie sich gern direkt an Ihre Klassenleitungen, an die für Ihren Jahrgang zuständige Abteilungsleitungsleitung oder natürlich an mich selbst. Unsere Erreichbarkeiten habe ich unten für Sie zusammengestellt.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine ruhige, gesunde Zeit und vor allem viel Gesundheit!
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Gregor Weibels-Balthaus
(Schulleiter)
P. S. Ich werde mich am kommenden Freitag, dem 03.04.2020, mit einem Update an Sie wenden.
Unsere Erreichbarkeiten:
Schule:
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Lehrkräfte: | [NachnamederLehrkraft].[VornamederLehrkraft]@gso-ob.nw.lo-net2.de
Beispiel: Musterfrau.Frieda@gso-ob.nw.lo-net2.de
Wenn Sie Vor- und Nachname Ihrer Klassenleitung nicht genau kennen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilungsleitung.
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Abteilungsleitung 1 für die Jg. 5 und 6: | Frau Nadine Kerpen |
Abteilungsleitung 2 für die Jg. 7 und 8: | Frau Yurdagül Günes |
Abteilungsleitung 3 für die Jg. 9 und 10: | Herr Sigurd Spaan Spaan.sigurd@gso-ob.nw.lo-net2.de Frau Elke Coenen-Pigulla Coenen-pigulla.elke@gso-ob.nw.lo-net2.de Herr Christoph Lieser |
Abteilungsleitung 4 | Frau Dr. Petra Krüger Hufmann |
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Schulleiter: | Herr Dr. Gregor Weibels-Balthaus |
Stellvertretender Schulleiter: | Herr José Gehl |
Didaktischer Leiter: | Herr Timo Marquardt |